Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko besteht bei allen außerbörslichen Geschäften (Finanzkontrakten, temporären Erwerben und Veräußerungen von Titeln und Finanzgarantien), die mit derselben Gegenpartei geschlossen werden. Eine Insolvenz der Gegenpartei und eine Herabstufung ihrer Bonität kann einen Rückgang des Nettoinventarwerts hervorrufen.


