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Wachsamkeitswarnung: Identitätsdiebstahl von DNCA Finance. DNCA Finance, eine Tochtergesellschaft von Natixis Investment Managers, macht die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass ihre Identität von verschiedenen im Ausland ansässigen Personen oder Gesellschaften missbraucht wird, darunter eine Gesellschaft, die sich als Finanzdienstleistungsunternehmen mit dem Namen "Influx Finance" ausgibt. Diese Personen und Unternehmen beziehen sich in betrügerischer Weise auf den Namen DNCA Finance oder DNCA Investments in den Gesprächen, die sie mit Privatpersonen führen können, um Investitionen verschiedener Art (Bitcoin, Gold, Aktien, etc.) zu empfehlen.
Anlagerichtlinien

Auswahlpolitik der Vermittler

1-A
Gegenstand
Gegenstand

Dieses Dokument zielt darauf ab, unsere Kunden über die Politik zur Auswahl von Finanzvermittlern zu informieren, die mit der Ausführung der Aufträge im Rahmen von Verwaltungsmandaten wie auch der OGAW-Verwaltung betraut werden.

Es wurde gemäß Artikel L 533-18 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs und Artikel 314-75-1 der Allgemeinen Vorschriften der französischen Finanzaufsicht AMF erstellt.


1-B
Umfang
Umfang
  • Betroffene Kunden
  • Die in unserem Unternehmen geltende Auswahlpolitik gilt in gleicher Weise für all unsere gewerblichen und nicht gewerblichen Kunden. Die Implementierung der Grundsätze dieser Politik variiert je nachdem, ob es sich um eine gemeinsame Verwaltung oder um eine Verwaltung im Auftrag handelt.

  • Betroffene Finanzinstrumente
  • Die in unserem Unternehmen angewandte Auswahlpolitik gilt in gleicher Weise für alle von unserem Unternehmen gehandelten Finanzinstrumente. Für jedes Finanzinstrument vergibt DNCA Finance ihre Aufträge systematisch an Finanzvermittler.


1-C
Modalitäten der Auswahl und Bewertung der Finanzvermittler
Modalitäten der Auswahl und Bewertung der Finanzvermittler

Unsere Politik zur Auswahl von Finanzvermittler berücksichtigt Folgendes :

Es werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Preis, Kosten, Schnelligkeit (der Übermittlung der Order und nicht der Ausführung), Ausführungswahrscheinlichkeit und Zahlung (insbesondere Kosten und Sicherheit bei Lieferung-gegen-Zahlung), Größe, Ordertyp oder jegliche anderen Aspekte im Zusammenhang mit der Ausführung der Order (Ausführungsort, Folgen für den Markt, etc.). DNCA Finance hat dafür gesorgt, dass sie bei allen von ihr in Anspruch genommenen Finanzvermittlern als gewerblicher Kunde eingestuft wird, damit diese ihr gegenüber zur „Best Execution? verpflichtet sind, die die DNCA Finance selbst auch ihren Kunden garantiert.

Es werden berücksichtigt: die frankreichweite Suche (Abdeckung und Zugänglichkeit der Datenbanken), die europaweite Suche (Abdeckung und Zugänglichkeit der Datenbanken), die Qualität der Analysen (Relevanz, Eigenständigkeit in Bezug auf den Konsens, Strenge der Analyse und der finanziellen Bewertung, Befolgung der Empfehlungen), das Verhältnis zu den Gesellschaften (Organisation finanzieller Präsentationen, persönliche Treffen mit dem Führungspersonal), Verfügbarkeit des Research-Büros (Präsentationen vor Ort, Häufigkeit des Kontakts mit dem Analysten).

Am Ende eines Halbjahres findet eine Bewertung der Finanzintermediäre statt und es werden Noten auf einer Skala von 0 (schlechteste Note) bis 5 (Bestnote) für alle oben ganannten Kriterien vergeben. 

  • Die 'Best Execution' für unsere Kunden :
  • Analyse und Suche :

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Orderausführung

Orderausführung

DNCA Finance hat ihre Finanzvermittler ausnahmslos ermächtigt, die von ihr in die Wege geleiteten Aufträge an reglementierte Referenzmärkte, multilaterale Trading-Systeme (SMN oder MTF Multilateral Trading Facilities) und systematische Internalisierer zu richten, um von optimalen Bedingungen bei der Durchführung profitieren zu können.

Besonderheit bei der Auswahl der Zinsfinanzinstrumente Seit März 2009 nutzt DNCA FINANCE die Leistungen von BP2S Dealing Services (früher FIN’AMS) einer Gesellschaft der BNP-Gruppe im Rahmen der Ausgliederung der Erteilung von Ordern (daher ihre Aushandlung) bei allen Zinsfinanzinstrumenten, wenn ihm dies angemessen erscheint.

Besonderheiten im Rahmen der Verwaltung von Mandaten : DNCA hat den Finanzvermittler CIC als von der ACPR (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Resolution) autorisiertes Kreditinstitut für die Orderausführung im Rahmen von Mandaten ausgewählt.

 

Politik der Verwaltung von Interessenkonflikten

Dieses Dokument wurde gemäß den in Frankreich und Luxemburg geltenden Bestimmungen erstellt. Es hat den Zweck, die Kunden, Aktionäre und Anteilsinhaber von OGAWs, die von DNCA Finance (Verwaltungsgesellschaft in Frankreich) oder DNCA FINANCE Luxembourg (Verwaltungsgesellschaft in Luxemburg), zusammen nachfolgend als Wertpapierverwaltungsgesellschaft bezeichnet, verwaltet werden, über die Maßnahmen zu informieren, die zur Vermeidung und Aufdeckung von Interessenskonflikten ergriffen wurden, welche im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entstehen können betreffend:

  • Das Verwaltungsmandat (nur DNCA Finance);
  • Die Verwaltung von OGAWs;
  • Die Beratung zu Finanzanlagen.

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Auflistung der Situationen, in denen Interessenkonflikte entstehen können
Auflistung der Situationen, in denen Interessenkonflikte entstehen können

Dieses Dokument wurde gemäß den in Frankreich und Luxemburg geltenden Bestimmungen erstellt. Es hat den Zweck, die Kunden, Aktionäre und Anteilsinhaber von OGAWs, die von DNCA Finance (Verwaltungsgesellschaft in Frankreich) oder DNCA FINANCE Luxembourg (Verwaltungsgesellschaft in Luxemburg), zusammen nachfolgend als Wertpapierverwaltungsgesellschaft bezeichnet, verwaltet werden, über die Maßnahmen zu informieren, die zur Vermeidung und Aufdeckung von Interessenskonflikten ergriffen wurden, welche im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entstehen können betreffend:

  • Das Verwaltungsmandat (nur DNCA Finance);
  • Die Verwaltung von OGAWs;
  • Die Beratung zu Finanzanlagen.

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Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Interessenkonflikten
Vorkehrungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Interessenkonflikten

Die Wertpapierverwaltungsgesellschaft hat alle möglichen Fälle von Interessenkonflikten erfasst und dabei deren Umfang, deren Gestaltung, deren Art, deren Bedeutung sowie die Komplexität deren Wirkung berücksichtigt. Eventuelle Interessenkonflikte, die die Tätigkeit der Finanzverwaltung direkt betreffen

Verfahren, um die Unabhängigkeit der Verwaltungsgesellschaft gegenüber der Gruppe zu gewährleisten hinsichtlich der Auswahl von :

  • Die verspätete Beantwortung einer Order an einen Kunden oder eine Gruppe von Kunden, durch die bestimmte Kunden begünstigt oder benachteiligt werden können.
  • Systematische, nicht gerechtfertigte Vorteile, die bestimmten Mandanten oder OGAWs bei der Beantwortung von am Markt platzierten Ordern gewährt werden.
  • Ein Börsenirrtum, der zu Mehrkosten bei Finanzinstrumenten führt, die Kunden verkauft oder für sie gekauft wurden, statt dem Fehlerkonto der Gesellschaft zugeschrieben zu werden.
  • Im Fall von Emissionen, Privatplatzierungen, Börseneinführungen etc., die zu Knappheit, einer unausgewogene Behandlung von Mandanten und OGAWs führen, und nicht durch ein internes Verfahren entsprechend dem Verhaltenskodex begründet sind. Hier besteht die Gefahr, dass bestimmte Kunden, die für die Verwaltungsgesellschaft von wirtschaftlicher Bedeutung sind oder mit denen sie verbunden ist, gegenüber anderen Kunden ungerechtfertigt bevorteilt werden.
  • Im Fall von Emissionen, Privatplatzierungen, Börseneinführungen, die zu Knappheit führen und eine bevorzugte Zuordnung der betreffenden Finanzinstrumente an Mitarbeiter oder Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft zu Lasten der Kunden zur Folge haben.
  • Arbitragegeschäfte mit „Kauf-Verkauf”-Positionen unter OGAWs und zwischen OGAWs und Mandaten: nur unter Aufsicht zulässig (Geschäfte zu den gleichen Bedingungen wie am Markt und ausschließlich zugunsten von Wertpapierinhabern und/oder Mandanten).

Eventuelle Interessenkonflikte bezüglich Transaktionen auf eigene Rechnung

  • Im Namen der Verwaltungsgesellschaft ausgeführte Transaktionen, die in Konkurrenz stehen zu solchen, die im Auftrag von Kunden getätigt werden, und Letzteren somit aufgrund der durch diese Transaktionen ausgelösten Kursbewegungen Schaden zufügen, die Nicht-Beachtung des vorrangigen Interesses des Wertpapierinhabers, die Nutzung privilegierter Daten zu eigenen Gunsten (Insidergeschäft).
  • Auf eigene Rechnung von den Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft getätigte Geschäfte, die in Konkurrenz stehen zu solchen, die im Auftrag von Kunden ausgeführt werden, und Letzteren somit aufgrund der durch diese Transaktionen ausgelösten Kursbewegungen Schaden zufügen, die Nicht-Beachtung des vorrangigen Interesses des Wertpapierinhabers, die Nutzung privilegierter Daten zu eigenen Gunsten (Insidergeschäft).

Eventuelle Interessenkonflikte bezüglich der Unabhängigkeit der Verwaltung

  • Trennung von Tätigkeiten und Funktionen innerhalb der Verwaltungsgesellschaft, um gegenüber den kommerziellen Mitarbeiten, den Kontrollfunktionen etc. die Unabhängigkeit der Verwaltung und die Geheimhaltung von Transaktionen zu gewährleisten.
  • Die Verwaltung darf nicht dahingehend beeinflusst werden, in Wertpapiere und OGAWs der Verwaltungsgesellschaft oder der Gruppe zu investieren; bei der Auswahl der Wertpapiere muss gemäß denselben Kriterien vorgegangen werden, die für die anderen Wertpapiere im Portfolio gelten.
  • Kann die Gruppe nicht die Gesamtheit ihrer Wertpapiere am Primärmarkt platzieren, muss ein Verfahren angewandt werden, das sicherstellt, dass die Wertpapiere standardmäßig in die OGAWs der Gruppe investiert werden.
  • Nebenleistungen / Sachleistungen: für die Angestellten und die Verwaltungsgesellschaft in begrenztem Umfang und überwacht möglich.
  • Unabhängigkeit bei der Festlegung der Stimmrechtspolitik, selbst in Bezug auf die Wertpapiere der Gruppe.
  • Zeichnung durch den Portfolioverwalter von Anteilen oder Aktien an OGAWs, die er verwaltet: nur unter Aufsicht zulässig. Besondere Wachsamkeit ist geboten, wenn der Verwalter wesentlich am Fondsvermögen beteiligt ist, mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Verwaltung, die Einhaltung von Zielsetzungen und den Grundsatz der Gleichheit der Wertpapierinhaber zu gewährleisten.

Eventuelle Interessenkonflikte in Bezug auf die Vergütung der Belegschaft

  • Variable Vergütungspolitik für Verwalter und kommerzielle Beschäftigte :
  • Die Berechnungsgrundlage der variablen Vergütung darf sich nicht allein nach dem Volumen richten, sondern muss ebenso die Fähigkeit berücksichtigen, Umsatz und Performance zu schaffen.

Eventuelle Interessenkonflikte in Bezug auf die Vergütung der Verwaltungsgesellschaft

  • Anreiz für Verwalter, eine weitestgehende Rotation von Portfolios vorzunehmen, die in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht nicht gerechtfertigt ist und einzig dem Ziel dient, die Provisionen im Zuge von Kursbewegungen zu steigern.
  • Unbedachtes Eingehen von Risiken bei Investitionen oder dem Abstoßen von Beständen, die lediglich dem Ziel dienen, die variablen Verwaltungskosten erheblich zu steigern.
  • Durchgängiges Verhalten, in der Verwaltung von Mandaten systematisch oder missbräuchlich OGAWs zu verwenden, die Gegenstand eines Retrozessionsvertrags zu Verwaltungsgebühren mit den betroffenen Verwaltungsgesellschaften sind.
  • Durchgängiges Verhalten, in der Verwaltung von Mandaten systematisch oder missbräuchlich OGAWs zu verwenden, deren an die Verwaltungsgesellschaft zurückübertragene Eintrittsgebühren wesentlich über dem Marktdurchschnitt liegen.
  • Unabhängigkeit gegenüber Händlern: Die Verwaltungsgesellschaft kann sich gezwungen sehen, erhöhte Eintritts/Austrittsgebühren oder einen erhöhten Satz an Verwaltungsprovisionen anzuwenden, um den Händler zu vergüten, jedoch dabei nicht im Interesse des Endkunden handeln.

Eventuelle Interessenkonflikte in Bezug auf die Unabhängigkeit der Verwaltungsgesellschaft gegenüber DEM HAUPTAKTIONÄR (Natixis Investment Managers)

  • Organisatorische Unabhängigkeit :

    Die Auswahl der Gruppeneinheiten muss gemäß dem Verfahren „Best Selection” der Verwaltungsgesellschaft und im Interesse von Wertpapierinhabern / Bevollmächtigten getätigt werden. Die angewandte Preisgestaltung muss dem Markt entsprechen.

    • den Dienstleistern
    • dem Händlernetzwerk / den Händlern
    • dem (den) Makler(n)
    • der Depotbank und/oder der kontoführenden Bank
    • der Ratingagentur
    • den Bevollmächtigten für Finanzmanagement
  • Es muss ein Wettbewerb zwischen Verwaltungsgesellschaften innerhalb der gleichen Gruppe bestehen: keine Beschränkungen hinsichtlich der vermarkteten Produkte, Provisionen etc.

Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf die Unabhängigkeit der Verwaltungsgesellschaft gegenüber Dritten

  • Verbot, vergütete Beratungsdienste für Gesellschaften zu leisten, deren Wertpapiere im Portfolio gehalten werden oder deren Erwerb geplant ist, außer wenn diese Dienste im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft getätigt werden.
  • Abgleich von verwandtschaftlichen oder privilegierten Beziehungen der betroffenen Belegschaft mit dem Verzeichnis der Vermittler und Dienstleister.
  • Art der Vergütung von Mitarbeitern und insbesondere Verwaltern unter Berücksichtigung von Produkten, die durch die im Auftrag der Kunden getätigten Geschäfte geschaffen werden; der Anreiz kann ein Verhalten bewirken (beispielsweise ungerechtfertigte Rotation von Portfolios), das sich nachteilig auf den Kunden auswirkt.
  • Eingliederung von Personen mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern in die gleiche Hierarchie, insbesondere in den Tätigkeitsbereichen am Markt oder der Beratung von Emittenten (Strukturierer und Verwalter, Trader und Verwalter etc.); diese Situationen können zu Interessenkonflikten und Entscheidungen der Wertpapierverwaltungsgesellschaft führen, die dem Interesse ihrer Kunden entgegenstehen.
  • Unkontrollierter Informationsaustausch zwischen Personen, die Tätigkeiten ausüben, die die Gefahr eines Interessenkonfliktes bergen.
  • Kontrolle der Verfügung über und der Verbreitung von privilegierten Daten durch Personen, die innerhalb mehrerer Einheiten der Gruppe verantwortliche Funktionen ausüben.
  • Unabhängigkeit der Führungskräfte und Verwalter hinsichtlich der Beteiligungen am Portfolio (sowie der Anzahl an Verwaltungsmandaten, die sie innerhalb der Gesellschaften im Portfolio halten können).
  • Investitionen in insbesondere nicht kotierte Finanzinstrumente, von denen :
  • ein Händler von OGAWs der Wertpapierverwaltungsgesellschaft
  • ein Kunde
  • die Wertpapierverwaltungsgesellschaft auf eigene Rechnung
  • eine Führungskraft oder ein Beschäftigter der Wertpapierverwaltungsgesellschaft
  • eine mit der Verwaltungsgesellschaft verbundene Gesellschaft

eine signifikante Beteiligung am Kapital des betroffenen Emittenten halten.

  • Im Rahmen einer Vereinbarung mit einer kontoführenden Bank, wobei die Politik darauf abzielt, nicht vergütete übermäßige Liquiditäten in den Verwaltungsmandaten (außer dem französischen PEA-Sparplan) und OGAWs zu halten.

In Anbetracht der oben ausgearbeiteten Auflistung von Konflikten hat Die Wertpapierverwaltungsgesellschaft bereits Maßnahmen ergriffen, um das potenzielle Entstehen von Interessenkonflikten deutlich einzugrenzen, indem organisatorisch eine reelle Trennung von Tätigkeiten und unternehmensinterne Verfahren in all ihren Tätigkeitsbereichen umgesetzt wurden. Dennoch können Ausfälle im Präventionssystem dazu führen, dass eine der oben aufgeführten Situationen eintritt. Die Wertpapierverwaltungsgesellschaft muss daher Maßnahmen treffen, um diese im bestmöglichen Interesse der Kunden zu bewältigen.


1-C
Umgang mit interessenkonflikten
Umgang mit interessenkonflikten

Wird ein erwiesener Interessenkonflikt erkannt, kann Die Wertpapierverwaltungsgesellschaft:

  • Das Geschäft, auf das sich der Konflikt gründet, ablehnen;
  • Adas Geschäft und die Konfliktsituation akzeptieren und Maßnahmen ergreifen, um im Kundeninteresse optimal mit dem Konflikt umzugehen;
  • den Kunden informieren, falls der Konflikt nicht wie in den beiden vorhergehenden Vorschlägen behandelt werden kann.

Der Verwaltung von Interessenkonflikten geschieht unter Aufsicht des Verantwortlichen für Konformität, der sämtliche Situationen, die zu Interessenkonflikten geführt haben, in einem Verzeichnis aufnimmt.

Vermittlungsgebühren

Intermediation fees report for the year 2021


Verwaltungsgesellschaft : DNCA FINANCE

In accordance with Article 321-122 of the AMF GR

In accordance with Article 321-122 of the AMF GR, the Management Company shall draw up a document entitled ‘Reporting on intermediation costs’ when using Investment and Order Execution Services and intermediation fees for the previous financial year amounted to more than 500000 euros.

Conditions under which DNCA Finance has used investment decision support and order execution services:

In 2021, for its collective management activity, DNCA Finance used financial intermediaries who provided execution and investment decision support services, under the conditions defined in the ‘Financial intermediaries selection and execution policy.’

Intermediation fees are received directly or indirectly by third parties that provide services to assist in the investment decision making and execution of orders.

Expenses related to investment decision support services are borne in full by DNCA Finance out of its own resources.

The key to the allocation for 2021 between the execution costs and the fees for the investment decision support and order execution services is therefore as follows:
  • Fees related to investment decision support and order execution services accounted for 0% of total intermediation costs since they were borne by DNCA Finance out of its own resources;
  • Execution costs thus accounted for 100% of the total intermediation costs paid in 2021.
Conflict of interest prevention

DNCA Finance has put in place a policy for preventing and managing conflicts of interest incorporating the prevention of potential conflicts of interest related to the selection of intermediaries:

  • The Company does not receive soft commissions from its intermediaries;
  • Each intermediary is subject to a prior selection procedure (see intermediary selection procedure);
  • The agreements put in place do not include any minimum volume requirement or incentive pricing arrangements;
  • DNCA Finance does not receive any retrocession of transaction fees from its intermediaries.

 

No conflict of interest was detected in the selection of our intermediation providers in 2021. In addition, the intermediaries are assessed annually in order to estimate the quality of execution obtained from each of them.

Anlagepolitik im Bereich Soziales, Umwelt und Unternehmensführung
Strategie zur Berücksichtigung der Kriterien zur Einhaltung der Ziele im Bereich Soziales, Umwelt und Unternehmensführung
In Anwendung von Artikel D533-16-1 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier)
Bearbeitung von Beschwerden

DNCA FINANCE hat ein Verfahren zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit sämtlichen von DNCA FINANCE und ihren Niederlassungen erbrachten Verwaltungs- und Investmentdienstleistungen eingeführt und unterhält ein solches Verfahren.

Eine Beschwerde ist eine Erklärung, in der die Unzufriedenheit des Kunden zum Ausdruck kommt und die eine Antwort erfordert. Eine Anfrage nach Informationen, einer Stellungnahme, einer Klärung, einer Dienstleistung oder einer Leistung ist keine Beschwerde. (Anweisung der AMF Nr. 2012-07).

Kunden (professionelle oder nicht professionelle Kunden) können etwaige Beschwerden kostenlos entweder bei ihrem üblichen Ansprechpartner (innerhalb der Gesellschaft oder bei einem Bevollmächtigten der Gesellschaft) oder direkt beim Leiter für Compliance und Interne Kontrolle (RCCI) der Gesellschaft schriftlich am Sitz der Gesellschaft (19 Place Vendôme, 75001 Paris, Frankreich) einreichen.

Nach Eingang am Sitz der Gesellschaft hat die Portfolioverwaltungsgesellschaft zehn Tage Zeit, um den Empfang zu bestätigen, und maximal zwei Monate, um auf jede Beschwerde zu antworten, gerechnet ab dem Datum, an dem die Beschwerde abgeschickt wurde.

Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten können Sie Zugang zu einer Schlichtung haben. Die Liste der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sowie deren Kontaktdaten je nach Ihrem Land und/oder dem Land des betreffenden Anbieters können Sie unter folgendem Link frei einsehen : https://finance.ec.europa.eu/consumer-finance-and-payments/retail-financial-services/financial-dispute-resolution-network-fin-net/members-fin-net-country_de

Letzte Aktualisierung: 15/03/2024 

Informationen zu negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI)

Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 4 der SFDR-Verordnung (EU) 2019/2088 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzdienstleistungssektor fordert Transparenz über negative Nachhaltigkeitsauswirkungen auf nachhaltige Anlageziele oder die Förderung ökologischer oder sozialer Merkmale bei Anlageentscheidungen über unsere relevanten Produkte.
DNCA Finance möchte die Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen in seinen Entscheidungen und seiner Organisation stärken. Die Steuerung dieser Themen wird in Verfahren definiert, um die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Teams zu klären.
DNCA Finance berücksichtigt bereits negative Nachhaltigkeitsauswirkungen auf die Anlageziele und hat verschiedene Dokumente veröffentlicht, die dies bestätigen.
In der Tat hat DNCA Finance seine Richtlinie für verantwortungsbewusstes Investieren veröffentlicht, in der die Richtlinien und Praktiken für Investitionen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) dargelegt sind. Er veranschaulicht das Engagement für verantwortungsbewusste Investitionen in all seinen Aktivitäten, unter Einhaltung der französischen und internationalen Vorschriften und deren Entwicklung. Die Richtlinie ist auf der Website der Verwaltungsgesellschaft verfügbar.
Darüber hinaus hat DNCA Finance eine Abstimmungsrichtlinie entwickelt, in der die Grundsätze festgelegt sind, auf die sie sich bei der Ausübung der Stimmrechte bei Hauptversammlungen beziehen will. Diese Prinzipien spiegeln die besten Praktiken der Unternehmensführung wider und bilden die Grundlage unserer Philosophie und Vision eines qualitativ hochwertigen Unternehmensführungssystems.
Diese Abstimmungsrichtlinie enthält einen Abschnitt "Unternehmensverantwortung", der die Überzeugung von DNCA Finance beschreibt, extra-finanzielle Elemente in das Management zu integrieren, um das Risiko-Ertrags-Verhältnis im Laufe der Zeit zu verbessern.
Obwohl DNCA Finance von Fall zu Fall über soziale, politische oder ökologische Aktionärsanträge abstimmt, unterstützen wir systematisch jeden Antrag, bei dem wir - nach einer Analyse - der Meinung sind, dass das Thema zu einem verantwortungsvolleren Handeln des Unternehmens beiträgt. Darüber hinaus wird DNCA Finance für Aktionärsanträge stimmen, die die Berücksichtigung von nicht-finanziellen Kriterien in der Vergütungspolitik für Führungskräfte fordern, es sei denn, solche Anträge stellen Zwänge dar, die nicht im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre sind.
DNCA Finance engagiert sich auch im Kampf gegen den Klimawandel. Darüber hinaus arbeitet DNCA Finance mit einem renommierten Klimadienstleister zusammen, um seinen Kunden Lösungen zur Integration von Klimarisiken wie dem Transitionsrisiko und dem physischen Risiko in ihr Anlagemanagement anzubieten.
Schließlich sind eine Reihe von Initiativen auch in der allgemeinen CSR-Politik der Natixis-Gruppe beschrieben.
DNCA Finance ist derzeit nicht in der Lage, alle Indikatoren zu überwachen, die sich negativ auf die Nachhaltigkeit auswirken, da eine bestimmte Menge an Daten, deren Quellen noch nicht identifiziert wurden, nicht verwendet werden kann, um alle von der SFDR-Verordnung geforderten Berichte auf Unternehmensebene zu erstellen. DNCA Finance wird sich bemühen, diese umfassend zur Verfügung zu stellen und zu erstellen und wird seine Position entsprechend ändern.
DNCA Finance ist jedoch bereits in der Lage, die Klimarisiken zu bewerten, die mit all seinen Investitionen in Unternehmenspapiere (Aktien und Schulden) verbunden sind, und plant, bis Ende Juni 2021 eine Reihe von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren für die Mehrzahl dieser Investitionen bereitzustellen.

Politik zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
Umweltpolitik
Politik für das Management negativer Auswirkungen der Nachhaltigkeit